Die NIE ist eine ( Número de Identidad de Extranjero ) Ausländeridentitätsnummer und dient Ausländern zugleich auch als Steuernummer Número de Identificación Fiscal (NIF).
Du benötigst sie zum eröffnen eines Bankkontos, bei Mietverträgen, Kaufvertägen, bei allen Anträgen, Erklärungen und Formalitäten gegenüber spanischen Behörden muss sie immer angegeben werden und zählt somit zu den wichtigsten spanischen Dokumenten.
Die NIE kann, wenn der Antragsteller nicht in Spanien wohnt über das Konsulat beantragt werden.
Beabsichtigst du allerdings, z.B. in Spanien zu arbeiten oder zu studieren und somit in Spanien zu leben, kann der Antrag nicht über das Konsulat, sondern nur bei der spanischen Polizei gestellt werden. EU-Bürger müssen sich in Spanien als solche registrieren (Solicitud de certificado de registro de residencia comunitaria) und erhalten dabei eine NIE.
Nicht EU – Bürger erhalten die NIE im Rahmen der Beantragung ihrer Aufenthaltsgenehmigung die EU – Bürger nicht benötigen.
NIE – wo beantragst du die spanische NIE
In Spanien persönlich oder mit notarieller Vollmacht beim zuständigen Oficina de Extranjeros, (Ausländerabteilung) bzw. Comisaría de Policía (Polizeikommissariat).
Außerhalb Spaniens persönlich bzw. mit notarieller Vollmacht beim für deinen Wohnort des zuständigen Konsulat.
NIE – wie finde ich das Ausländerbüro
Eine komplette Übersicht aller Ausländerbüros finden Sie auf den Seiten des spanischen Innenministeriums unter ( Ministerio del Interior ) unter http://www.mir.es.
NIE – welche Unterlagen benötigst du :
Zahlung der Antragsgebühr in bar ( Höhe der Gebühr ),
Ausgefülltes Antragsformular EX-15 ( PDF ) in zweifacher Ausfertigung,
Gültiger Lichtbildausweis im Original: Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung.
Auch möglich bei EU-Bürgern Personalausweis, wenn die aktuelle Meldeadresse eingetragen ist.
Fotokopie des gültigen Lichtbildausweises: Reisepass ( Seite mit den persönlichen Daten ) und der Meldebescheinigung oder bei EU-Bürgern des Personalausweises, wenn die aktuelle Meldeadresse eingetragen ist, ( Vorder- und Rückseite des Ausweises auf eine Seite kopiert ),
E-Mail-Adresse, an die die Bescheinigung geschickt werden soll
Nicht-EU-Bürgern müssen die Antragstellung mit Dokumenten in spanischer Sprache begründen.
In manchen Fällen können zusätzlich die folgenden Nachweise verlangt werden:
Bei Angestellten: Der Arbeitsvertrag. Falls Sie selbständig arbeiten, müssen Sie ggf. nachweisen, dass Sie die notwendigen Voraussetzungen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit erfüllen.
Falls Sie nicht arbeiten: Ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten.
Bei Studenten: Eine Immatrikulationsbescheinigung sowie ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten.
NIE – wie lange dauert es
Nach der Beantragung dauert es von 1 Woche bis …. die NIE zugesandt wird, verbindlich kann das niemand so genau sagen denn schliesslich ist man ja in Spanien – mañana ?
Und so sieht sie dann aus :